Einzureichende Unterlagen

Die Einreichungsfrist wird bis zum 15. Juli 2025 verlängert.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Alle Uploads müssen wie folgt benannt werden:
Name-Projektname_Plakat.pdf  |  Name-Projektname_Foto.jpeg
Name-Projektname_Einverständniserklärung.pdf

  • Allgemeine Angaben zum Produkt / Prozess
  • Unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung 
  • Konzepterläuterung unter Bezugnahme der Auswahlkriterien (max. 1.500 Zeichen)
  • Produktbeschreibung für den Webauftritt (max. 250 Zeichen)
  • max. 5 hochauflösende Fotos des Produkts/des Prozess inkl. vollständiger Angaben zu dem/der Fotograf:in
  • Ein Plakat, auf dem das Produkt bzw. der Prozess umfassend mit aussagekräftigen Fotos, Abbildungen und Erläuterungen dargestellt ist (DIN A4, hochkant, pdf., max. 3MB)
1
2Designer / Designerin
3Auftraggeber / Aufraggeberin
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E-Mail-Adresse

Die Einreichenden sind für die Vollständigkeit der Angaben bzw. der eingereichten Unterlagen verantwortlich.

Alle eingereichten Unterlagen werden den Auslobenden kostenfrei für die Pressearbeit, Internetveröffentlichung, Dokumentation und Ausstellung im Rahmen der Ausgabe 2025 des Saarländischen Staatspreises für Design zur Verfügung gestellt. Es muss deshalb sichergestellt sein, dass die verwendeten Unterlagen für Veröffentlichungen freigegeben sind und die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen werden.

Die Daten des Einreichenden und zu den eingereichten Projekte werden im Falle einer Auszeichnung für die Ausstellung des Wettbewerbs, Pressemitteilungen sowie für die Dokumentation übernommen und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers verarbeitet. Für falsche Angaben wird keine Haftung übernommen.

Für eventuelle Beschädigungen oder den Verlust von Unterlagen übernehmen die Auslobenden keine Haftung.

Die Entscheidung der Jury ist abschließend und unanfechtbar.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme erkennen die Einreichenden die Bedingungen der Auslobung an.


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